Ein weiterer Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit liegt auf dem Gebiet des Arbeitsrechts.
Dies allerdings im Wesentlichen auf dem Individualarbeitsrecht, also der Durchsetzung von Interessen der Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer im Rahmen von Kündigungen, Arbeitsvergütungsfragen und solchen des Arbeitnehmerschutzes (Mutterschutzrechte, Schwerbehindertenrecht, Teilzeitbeschäftigungsrecht etc.).
Durch die regelmäßige Vertretung sowohl von Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerinteressen besteht Empathie für die Interessenslagen beider Seiten.
Auch hier blicke ich auf eine lange Berufspraxis zurück.