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Immer wieder habe ich mich im Rahmen meiner langjährigen Berufspraxis mit Fragen des Miet- und Erbrechts zu befassen gehabt.
Ich biete die Fertigung von Mietverträgen und die Vertretung in Streitigkeiten aus solchen ebenso an wie Rechtsberatungen im Vorfeld.

Dasselbe gilt für erbrechtliche Aspekte.
Besonders häufig wird hier eine Beratung nachgefragt, welche erbrechtlichen Verfügungen die zukünftige Erbfolge sichern können und welche Maßnahmen schenkungs- und erbschaftssteuerlich sinnvoll sind, um jeweils steuersparend seinen Nachlass weiterzuvererben.

In beiden Rechtsgebieten nehme ich auch regelmäßig Vertretungen in Gerichtsverfahren vor.

Wie in allen rechtlichen Fragen versuche ich bei rechtzeitiger Beauftragung allerdings bestmöglich bereits durch entsprechende Rechts- und Vertragsgestaltung im Vorfeld solche Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.