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Ein besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt auf dem Gebiet des Familienrechts mit allen betroffenen Fachgebieten.

Ich lege besonderen Wert auf eine allumfassende Rechtsberatung, wenn Sie mich wegen einer Trennungssituation aufsuchen.
Meine Vertretung umfasst nicht nur die Regelung der Trennungsfolgen wie Gatten- und Kindesunterhalt, elterliche Sorge gemeinsame Kinder, Umgangsrecht, Hausratsteilung, Regelung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung, Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung sowie die Durchführung des Versorgungsausgleichs.
Hierbei wird bei bereits vollzogener Trennung das Augenmerk auch darauf gerichtet, inwieweit streit- und kostenvermeidende Vereinbarungen mit dem getrenntlebenden Ehegatten geschlossen werden können. Bei formbedürftigen Regelungspunkten wie Änderung des Güterstands und Absprachen über den Zugewinnausgleich werden auch mögliche Ausgestaltungen der erforderlichen notariellen Beurkundung besprochen. Soweit kein Formzwang besteht, etwa bei der Vereinbarung von Trennungs- und Kindesunterhalt oder Kindesumgang oder auch eine Hausratsteilung werden Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeichnet und vorbereitet sowie auch mögliche einvernehmliche Trennungsfolgeregelungen ausgestaltet und direkt dem anderen Ehegatten vorgeschlagen.
Bei sich abzeichnenden einvernehmlichen Absprachen und entsprechender Bereitschaft kann auch der nicht anwaltlich vertretene Ehegatte im Rahmen einer gemeinsamen Besprechung beider Seiten in meinem Büro informiert werden. Dies mit dem Ziel des Abschlusses einer Trennungsfolgeregelung und Absprache für die künftige Ehescheidung. Dies ermöglicht dem nicht vertretenden Ehegatten im Falle einer Einigung auch ausnahmsweise ohne eigenen Bevollmächtigten im Scheidungsverfahren aufzutreten. Nachprüfungen durch einen eigenen Bevollmächtigten bleiben natürlich jederzeit auch vor Vertragsabschluss möglich.

Neben entsprechenden Konventionalscheidungen biete ich natürlich auch die Vertretung in streitigen Scheidungsverfahren an.
Gerade in familienrechtlichen Streitigkeiten richte ich mein Augenmerk auch auf Auswirkungen und rechtliche Randgebiete wie das Steuerrecht und Gesellschaftsrecht.

All umfassende Beratungen stehen im Vordergrund.

Bereits bei der Mandatsaufnahme lege ich großen Wert auf eine genaue Sachverhaltsermittlung und Empathie für die persönliche und finanzielle Situation des Mandanten bzw. der Mandantin.

Unterhaltsrechtliche Fragen werden besonders tiefgehend erörtert. Dies betrifft nicht nur die Ausleuchtung der genauen Einkommensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen, sondern auch der Bedarfssituation des Unterhaltsberechtigten.

In allen diesen Angelegenheiten lege ich seit Jahren einen besonderen Wert auf eine regelmäßige Fortbildung und Vertiefung meiner Rechtskenntnisse.